Der Hauptpetent schreibt:
Gottesbezüge in Gesetzen stehen der weltanschaulichen Neutralität des Staates entgegen. Die Menschenrechte dürfen nicht unter Vorbehalt einer über ihnen stehenden, „göttlichen Gewalt" gelten. Der persönliche Glaube der Menschen, die unsere Verfassungen nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft formulierten, sollte Teil der Geschichts- und Politikwissenschaften sein, nicht jedoch Teil unseres aktuell gültigen Rechts. Demokratische Ordnungen können ihre Legitimation nicht an eine oder mehrere Religionen binden, da sie auch für alle Anders- oder Nichtgläubigen gelten müssen. So finden sich in den Verfassungen der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein, aus gutem Grunde, keine derartigen Gottesbezüge.
Die Petition kann man hier unterschreiben.