KEIN JOB FÜR MARIA? -- Kirchliches Arbeitsrecht als dritter Weg?

Zeit: Donnerstag, 1. Oktober um 19:30 Uhr

Ort: Saarbrücken Schlosskeller


Die sozialen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft gelten als Beleg für die wichtigen karitativen Funktionen, die die Kirchen in unserer Gesellschaft erfüllen. Viele dieser Aufgaben werden überwiegend aus Steuergeldern bestritten, wobei der Einfluss des Staates bei der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse hinter dem der Kirche zurück bleibt. Kritiker bemängeln, dass ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht Grundrechte der Beschäftigten einschränkt, da z.B. kein Streikrecht und keine Tarifverträge bestehen. Wie das kirchliche Sonderrecht entstand und sich für die Beschäftigten der Kirchen darstellt, verdeutlichen unter der Moderation von Peter Tiefenbrunner:
- INGRID MATTHÄUS-MAIER (Ex-MdB und Beiratsmitglied der Giordano-Bruno-Stiftung)
- MATHIAS MÜLLER, KODA des Bistums Trier (AG Seite)
- ANDREA HOFFMANN-GÖRITZ, KODA des Bistums Trier (AN Seite)
- BERNO SCHUCKART-WITSCH, VERDI – Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft
Statement: Thomas Müller, Geschäftsführer VERDI Bezirk Region Saar Trier
Eine Veranstlaltung der Peter-Imandt-Gesellschaft / Rosa-Luxemburg-Stiftung Saarland (Futterstr. 17-19, 66111 Saarbrücken, Tel. 0681-5953892) in Kooperation mit der gbs Saar.